
- Ein Förderprogramm aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und des Landes Niedersachsen -
Die Förderung von Natur erleben in Niedersachsen sichert die Artenvielfalt, unterstützt den Naturschutz und trägt zur Bewahrung des natürlichen Reichtums bei.
Niedersachsen ist von einer vielfältigen Naturausstattung und abwechslungsreichen Landschaften geprägt. Diese gilt es als Lebensgrundlage auch für künftige Generationen zu sichern und dauerhaft zu bewahren. Der natürliche Reichtum ist zentraler Bestandteil des Erholungswerts von Natur und Landschaft und damit wichtige Grundlage für einen nachhaltigen naturbezogenen Tourismus. Der Tourismus stellt einen wichtigen Faktor nachhaltiger Regional- und Wirtschaftsentwicklung dar und trägt zur Verbesserung der Einkommens und Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum bei.
Schwerpunkt NATUR ERLEBEN:
Gefördert werden Maßnahmen in oder im Zusammenhang mit NATURA 2000-Gebieten sowie in Gebieten mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz oder das Natur erleben in folgender Förderkulisse:

Einrichtung, Ausbau und qualitative Aufwertung von nachhaltigen Angeboten für das Erleben der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft oder zur natur- und landschaftsverträglich ausgestalteten Erholungsnutzung, mit denen die besondere Bedeutung des Naturschutzes hervorgehoben wird, sowie Akzeptanzförderung des Naturschutzes, wie zum Beispiel:
Erhaltung, Entwicklung und Inwertsetzung von Natur und Landschaft, zum Beispiel:
Kommunale Gebietskörperschaften, Träger der Naturparke, Verbände, Stiftungen, Vereine sowie sonstige juristische Personen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung gewährt.
Es wird ein Förderhöchstsatz von bis zu 80 Prozent gewährt. Im "Zielgebiet Konvergenz" beträgt dieser bis zu 90 Prozent.
Maßnahmen werden bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften ab einem Zuwendungsbedarf von mehr als 10.000 Euro gefördert. Bei sonstigen Antragstellern liegt diese Grenze bei 2.500 Euro.
Bewilligungs- und Beratungsstelle für beide Fördermöglichkeiten
ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen
GmbH - NBank:
Günther-Wagner-Allee 12 – 14, 30177 Hannover,
Telefon (0511) 30031-0, Telefax (0511) 30031-300,
E-mail: beratung@nbank.de
Die Förderrichtlinie, Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie als Download auf der Homepage der NBank.
Auskünfte über Projektinhalte geben neben der NBank der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Nationalpark- und Biosphärenreservatsverwaltungen.